Förderungen
Konventionelle Photovoltaikanlagen allgemein
- Dauer der Förderung: 20 Jahre
- Mindestleistung: höher als 1 kW
- Inbetriebnahme zwischen 31.05.2011 und 31.12.2016
- Die Förderungsgesuche müssen innerhalb 15 Tage nach Inbetriebnahme der Anlage beim GSE eingereicht werden.
- Bei den Fördertarifen wird unterschieden zwischen:
- Kleine Anlagen
- PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung geringer als 1.000 kW
- andere Anlagen mit einer Leistung geringer als 200 kW
- Anlagen jeglicher Größe, die auf Gebäuden oder Flächen von öffentlichen Verwaltungen realisiert werden
- Große Anlagen
- Alle restlichen konventionellen Photovoltaikanlagen
- Kleine Anlagen
Detaillierte Informationen zu den staatlichen Fördertarifen erhalten Sie in einem persönlichen Kundengespräch.




