Förderungen

Konventionelle Photovoltaikanlagen allgemein

  • Dauer der Förderung: 20 Jahre
  • Mindestleistung: höher als 1 kW
  • Inbetriebnahme zwischen 31.05.2011 und 31.12.2016
  • Die Förderungsgesuche müssen innerhalb 15 Tage nach Inbetriebnahme der Anlage beim GSE eingereicht werden.
  • Bei den Fördertarifen wird unterschieden zwischen:

    • Kleine Anlagen
      • PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung geringer als 1.000 kW
      • andere Anlagen mit einer Leistung geringer als 200 kW
      • Anlagen jeglicher Größe, die auf Gebäuden oder Flächen von öffentlichen Verwaltungen realisiert werden
    • Große Anlagen
      • Alle restlichen konventionellen Photovoltaikanlagen

Detaillierte Informationen zu den staatlichen Fördertarifen erhalten Sie in einem persönlichen Kundengespräch.

Handelsreg.Nr: BZ 183733|MwSt.-Nr: IT02512740214 © 2011 OET GmbH